:: Zuwendungen
 
[01.] TULPE e.V. nimmt finanzielle Zuwendungen von Privat-personen, Wirtschafts-unternehmen, gesetzlichen Versicherungsträgern und der Öffentlichen Hand entgegen. Dabei wird die Selbsthilfe-gemeinschaft TULPE e.V. vermeiden in Abhängigkeit von einem bestimmten Unternehmen oder von einer bestimmten Person zu geraten. TULPE e.V. achtet bei der Förderung durch Wirtschaftsunternehmen und / oder Privatpersonen insbesondere darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung nicht den Fortbestand und die inhaltliche Arbeit gefährden kann.

[02.] TULPE e.V. trifft ggf. auch Sponsoring-Vereinbarungen mit Wirtschaftsunternehmen. TULPE e.V. sichert dabei seine Unabhängigkeit dadurch ab, dass Sponsoring - Vereinbarungen schriftlich fixiert und Zuwendungen transparent gemacht werden.

[03.] TULPE e.V. bietet den unterstützenden Unternehmen an, die im Rahmen der geschlossenen Vereinbarungen erfolgten Zuwendungen öffentlich zu dokumentieren.
OG 200.07.01 | eigM | m:109 | bst:3
:: Präambel
 
[01]: TULPE e.V. ist eine Selbst-hilfegemeinschaft gesichtsver-sehrter, chronisch kranker und behinderter Menschen (Intra- und/oder Extraoral). Hier wollen Frauen und Männer miteinander Erfahrung, Kraft und Hoffnung teilen, um ihr gemeinsames Problem zu lösen und anderen, neu Betroffenen, zur Seite zu stehen. Der Verein will Aktivitäten, welche die Verbesserung des körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens seiner Mitglieder zum Ziel haben, fördern. Auch sollen die Betroffenen zu freiwilliger, gleichberechtigter und selbst bestimmter Mitarbeit in der Gemeinschaft angeregt werden. TULPE e.V. informiert Fachleute und die Öffentlichkeit über die Problemstellungen und Nöte seiner betroffenen Mitglieder. Auch nimmt TULPE e.V. bedarfsbezogene Hilfestellung von außen dankbar entgegen.

[02]: Um die Interessen von TULPE e.V. und seiner regionalen Selbsthilfegruppen sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für die Selbsthilfegemeinschaft unabdingbar, Neutralität und Unabhängigkeit zu wahren. TULPE e.V. strebt auf der Basis seiner Fachlichkeit eine partnerschaft-liche Kooperation mit Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen, sowie anderer Selbsthilfe-gemeinschaften ähnlicher Zielsetzung an.
OG 200.07.03 | eigM | m:112 | bst:3
:: Frust oder Neugier?
 
Entweder sind es "gefrustete" Menschen, die unmittelbar vor einer Kopf- Hals- oder Gesichtsoperation stehen, doch nicht nur Patienten schauen hier durch die Seiten, sondern auch Ärzte, Epithetiker und Angehörige von erkrankten Menschen. Jeder sucht nach geeigneten Hilfsmaßnahmen, die er geben - oder auch nehmen kann.

Tulpe e.V. möchte sich aus der Vogelperspektive für alle Beteiligten einsetzen und bekannte Optionen aus verschiedenen Perspektiven für Mitglieder und Hilfesuchende beleuchten ...

Für Mediziner, Epithetiker und fürsprechende Institutionen sei unsere neutrale Haltung zur objektiven Darstellung der einzelnen, individuellen Krankheitsbilder vorweg gesagt. Persönliche biografische Anamnesen sind entsprechend gekennzeichnet und können somit für Ihr Fachgebiet als Einzelfall wahrgenommen werden.
OG 200.07.04 | eigM | m:113 | bst:3
:: DGPW - 50. Jahrestagung
 
Hannover [10.2012] zur 50. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für plastische und Wiederherstellung-Chirurgie (DGPW) vertraten Marianne Hummel und Doris Frensel repräsentativ die Selbsthilfe-Organisation TULPE eV an einem dedizierten Stand, um die Bedeutung der Selbsthilfe-Interessen hervor zu bringen. Artikel lesen ...
OG 200.24.01 | eigM | p:24 m:170 | bst:3
:: Salzlandfrau für "Soziales"
 
Calbe [03.2013] Auszeichnung für die Vorsitzende der Bundes-Selbsthilfe-Organisation TULPE eV, Doris Frensel, die für ihr Engagement im Bereich Soziales von Calbenser Bürgermeister Dieter Tischmeyer als Salzlandfrau 2013 für den Bereich "Soziales" gewürdigt wurde. Artikel lesen ...
OG 200.24.02 | eigM | p:24 m:171 | bst:3
:: Gegen Ausgrenzung
 
Calbe [08.2011] Der BV der Kehlkopfoperierten eV stellt in seinem Nachrichtenheft "Sprachrohr" (Ausgabe 08.2011) die brüderlich-nachbarschaftliche Bundes-Selbsthilfe-Gruppe TULPE eV vor. Die Kern-Interessen der gesichts-versehrten Menschen sind bereits im Thread bezeichnet "Gegen Ausgrenzung und Tabuisierung". Ein Thema, für das sich die Bundesselbsthilfegruppe TULPE primär stark macht. Artikel lesen ...
OG 200.24.03 | eigM | p:24 m:172 | bst:3
:: MKG-Kongress München
 
München [04.2010] In einem Interview mit dem Magazin dental kompendium im April 2010 erläuterten Hannelore Hornig und Doris Frensel der Gesprächspartnerin Dr. Angelika Schaller die Intention der Selbsthilfe-Organisation TULPE eV, wie wichtig es ist, das Selbstbewusstsein der Betroffenen zu stärken und damit neue Perspektiven zu eröffnen. Artikel lesen ...
OG 200.24.04 | eigM | p:24 m:173 | bst:3
:: Allgemeine Leitlinien
 
[01.] TULPE e.V. richtet seine fachliche und politische Arbeit schwerpunktmäßig an den Bedürfnissen und Interessen von Kopf-, Hals- und Gesichtsversehrten Menschen, so wie deren Angehörigen aus. Durch sein Engagement für die Bereitstellung förderlicher Rahmenbedingungen will TULPE e.V. die Selbsthilfepotentiale von Betroffenen aktivieren und deren Engagement in regionalen Selbsthilfegruppen fördern.

[02.] Eine partnerschaftliche Kooperation zwischen der Selbsthilfegemeinschaft TULPE e.V. und Wirtschaftsunternehmen muss mit dem satzungsgemäßen Zweck und den Zielen von TULPE e.V. in Einklang stehen und diesen dienen. Die Selbsthilfegemeinschaft TULPE e.V. wird keine Zusammenarbeit akzeptieren, welche die Gemeinnützigkeit der Gemeinschaft gefährdet oder gar ausschließt. Auch die Finanzierung von möglichen Personalstellen hauptamtlicher MitarbeiterInnen erfolgt nicht überwiegend durch Wirtschaftsunternehmen.
 
[03.] In allen Bereichen der Zusammenarbeit mit Wirtschafts-unternehmen behält TULPE e.V. die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit und bleibt unabhängig.

[04.] Jede Kooperation und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen wird transparent behandelt, um die Neutralität und Unabhängigkeit von TULPE e.V. auch insoweit sicher zu stellen. Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen werden deshalb grundsätzlich durch schriftliche Vereinbarungen begründet, welche für die Dauer Ihrer Wirksamkeit an gut zugänglicher Stelle unserer Homepage in vollständiger Länge dokumentiert werden. TULPE e.V. nimmt als Leistungen grundsätzlich nur Geld an. Unentgeltliche Unterstützungen jeglicher Art, so wie Beratungsleistungen werden grundsätzlich nicht angenommen. TULPE e.V. achtet auf eine eindeutige Trennung zwischen Werbung für Produkte eines Unternehmens und Empfehlungen und Informationen der Selbsthilfegemeinschaft.
 
[05.] TULPE e.V. lässt seinen Internet-Auftritt und seine Öffentlichkeitsarbeit nicht durch Personen oder Unternehmen betreuen, beraten oder durchführen bzw. programmieren, die mit Wirtschaftsunternehmen, welche sie unterstützen, in geschäftlicher oder sonstiger Verbindung stehen.

[06.] TULPE e.V. wird Adressen seiner Mitglieder grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergeben. Ebenso werden keine Werbematerialien oder Produkt-informationen eines Unternehmens direkt an die Mitglieder weitergegeben. TULPE e.V. verpflichtet sich weiter, die anerkannten Regeln des Datenschutzes im Hinblick auf die Weitergabe von Daten oder Informationen über die Mitglieder an Unternehmen einzuhalten.
 
[07.] Bei Publikationen, die TULPE e.V. veröffentlicht und die ohne Druckkosten oder anderer Zuschüsse eines Unternehmens nicht zustande gekommen wären, werden wir den Sponsor deutlich sichtbar auf dem Umschlag der Publikation und im Innentitel kenntlich machen. Erscheint die Publikation bei einem Verlag, wird im Verlagsvertrag eine entsprechende Klausel aufgenommen, so dass auch für mögliche Sponsoren, die der Verlag anwirbt, Gleiches gilt. Bei elektronischen Publikationen dokumentieren wir den Sponsor ebenfalls an geeigneter Stelle.



Sollte mit einem Unternehmen eine Sponsoringvereinbarung1 (siehe Abschnitt III. Zuwendungen) getroffen werden, so werden die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu Grunde gelegt.
OG 200.23.01 | eigM | p:23 m:135 | bst:12
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